Wissenswertes
Sdui
An unserer Grundschule wird die Kommunikationsapp „sdui“ (https://sdui.de/) verwendet. Sie unterstützt uns dabei, eine transparente Kommunikation zwischen Lehrkräften, Eltern und Betreuung herzustellen. Mit sdui können wichtige Informationen schnell und unkompliziert ausgetauscht werden. Ob Ankündigungen, Stundenpläne oder individuelle Nachrichten – alles ist an einem Ort gebündelt und jederzeit abrufbar. Herkömmliche Elternbriefe werden als „News“ an die entsprechenden Eltern versendet. Mit einer Lesebestätigung können wir schnell sehen, wer die Informationen erhalten hat. Haben Sie ein Anliegen, können Sie mit einem kurzen Betreff bei den entsprechenden Lehrkräften „anklopfen“ und dann eine Antwort im „Chat“ erhalten. Auch die Krankmeldung Ihres Kindes läuft über die App.
Krankmeldungen
Bitte melden Sie Ihr Kind über unsere Kommunikationsapp „sdui“ morgens bis 7.30 Uhr krank. Entschuldigen Sie diese Fehltage im Anschluss (innerhalb von 3 Tagen) über die dafür vorgesehene Seite des Schulplaner und lassen Sie diese von der Klassenleitung gegenzeichnen.
Schulinterner Schulplaner
Jedes Schulkind erhält zu Beginn eines neuen Schuljahres einen schulinternen Schulplaner. Darin sind alle wichtigen Termine, eine Seite für Krankmeldungen und für Beurlaubungen an religiösen Feiertagen sowie Seiten für das tägliche Aufschreiben der Hausaufgaben enthalten. Auf den ersten Seiten werden persönliche Daten und Notfallnummern Ihres Kindes eingetragen, um allen Lehrpersonen einen einfachen Weg zu ermöglichen, Sie bei Bedarf zu kontaktieren.
Beurlaubungen
Grundsätzlich gilt, dass Sie Ihre Termine und Reisen mit den Ferienzeiten abstimmen müssen. Beurlaubungen werden laut der Schulordnung für öffentliche Grundschulen des Landes Rheinland-Pfalz nur in begründeten Ausnahmefällen ausgesprochen und müssen mindestens vier Wochen vorher schriftlich bei der Schulleitung beantragt werden. Handelt es sich um 1-3 Tage innerhalb einer normalen Schulwoche, können die Klassenlehrerinnen oder Klassenlehrer Ihr Kind in wichtigen Fällen beurlauben.

